Allgemeine Begriffe

– Eine Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich bei der Mietbuchung über das Motorrad im Preis inbegriffen.
– Die rückzahlbare Kaution pro Motorrad ist in Höhe von 500 € (zu vermieten) & von 1000 € (pro tour).
– Gemäß den Versicherungsbedingungen muss das Motorrad in einem bewachten Ort von 23:00 bis 7:00 Uhr geparkt werden. Andernfalls trägt der Mieter alle Schäden, die durch einen während dieser Zeit aufgetreten Unfall verursacht werden. Beim Fahren eines Motorrades unter Alkohol- und / oder Drogeneinfluss trägt der Mieter die volle Haftung für alle Schäden.
– Die Kaution wird vom Kunden in Bar, per Banküberweisung oder per Kreditkartenreservierung hinterlegt.
– Zur Buchung und verbindlichen Reservierung der Motorradmiete werden 100% des Mietpreises als Anzahlung benötigt.
– Mindestmietdauer: 24 Stunden.
– Sollte die Rückgabe des Motorrades den Rückgabetermin um mehr als 2 Stunden überschreiten, wird eine Tagesmiete für neue 24 Stunden des jeweiligen Motorrades berechnet.
– Wenn Sie ein Mototrad anmieten, müssen Sie einen Personalausweis oder Reisepass, einen Autoführerschein für Kategorie A vorlegen. Dabei demonstrieren Sie auch Ihre Fähigkeiten ein Motorfahrrad zu fahren.
– Mindestalter des Fahrers – 23 Jahre.
– Sie verfügen über einen Führerschein des Klasse A – mindestens zwei Jahren
– Es gilt Kilometerbegrenzung – 350 km proTag, jeder weitere Kilometer wird mit 0,20 Euro ohne MwSt berechnet.
– Gegen eine zusätzliche Gebühr liefern wir das Motorrad zu jedem Ort in Bulgarien.
– Das Motorrad wird dem Mieter mit vollem Tank, sauber und in einwandfreiem Zustand übergeben. Der Mieter wird das Fahrrad unter den gleichen Bedingungen und im selben Zustand zurückgeben.
– Andernfalls wird die Höhe der anfallenden Kosten durch die Kaution gedeckt.
– Der Preis ist verhandelbar, wenn Sie ein Motorrad länger als zwei Wochen mieten wollen.

VERTRAGSAUSZUG, DER DIE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE ERBRACHTEN DIENSTLEISTUNGEN ENTHÄLT

Art.6.1.1.Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein Bestandteil dieses Vertrags und des Kfz (Motorrad)-Leihvertrages vom …………2020, die zwischen der Gesellschaft “KHL moto Travel” ЕООD (Veranstalter genannt) und dem Reisenden (Kunde) abgeschlossen wurde.

Art.6.1.2.Der Kunde kann seine Bereitschaft zur Teilnahme schriftlich an die vom Auftragnehmer-Veranstalter angegebene E-Mail-Adresse senden. Der Reisevertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der Annahme der Buchung durch den Veranstalter zustande.

Art.6.1.3. Durch den Abschluss dieses Vertrages wird der Veranstalter seitens des Kunden von jeglicher Haftung für mögliche bei der Benutzung des Motorrades entstandene Schäden oder Unfälle befreit.

Art.6.2.1. Kaution und Restzahlung

Art.6.2.2. Mit der Reservierungsbestätigung erhält der Auftraggeber-der Kunde auch eine Rechnung seitens des Auftragnehmers-Veranstalters. Im Fall verspäteter Zahlung seitens des Auftraggebers – Kunden behält sich der Auftragnehmer-Veranstalter das Recht vor, die Erbringung der Dienstleistung abzulehnen.

Art.6.2.3. Die Erfüllung der nicht ausdrücklich genannten Einzelleistungen, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrages oder während der Reise vom Auftraggeber-Kunden erhoben werden, ist zusätzlich zu zahlen.

Art.6.2.4 Änderungen der angewiesenen Routen oder Unterkünfte können nicht als Änderungen der reservierten Dienstleistungen angesehen werden, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

Art.6.3.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Auftragnehmer- Veranstalter. Tritt der Auftraggeber-Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Auftragnehmer-Veranstalter einen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für die Aufwendungen in Form einer prozentualen Entschädigung bezogen auf den Reisepreis verlangen. Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen wie folgt:
ab dem Zeitpunkt der Hinterlegung der Rücktrittserklärung bis 40 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
ab 39. bis 9. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
weniger als 8. Tag vor Reiseantritt 100% des Reisepreises

Art.6.3.2. Im Tourpreis sind alle Dienstleistungen (Tourpreis, Motorradmiete u.a.), die vom Veranstalter-Auftragnehmer in Rechnung des Auftraggebers-Kunden gestellt sind, inbegriffen.

Art.6.3.3. Kommt der Auftraggeber-Kunde verspätet am Zielort zum Zeitpunkt der Abreise an oder der Kunde nicht anwesend ist, wird ihm der bereits gezahlte Tourpreis nicht erstattet. Wenn er für die Zeit der Rückkehr nicht anwesend ist, soll er sich für seine Rückkehr selbst organisieren. In diesem Fall hat der Auftraggeber-Kunde keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter-Auftragnehmer geltend zu machen. Änderungen des Reisedatums und der Reiseziele sind nur durch Kündigung des bestehenden Vertrages und durch eine neue Buchung möglich.

Art.6.4.1. Für diese Reise ist eine Mindestanzahl von 5 Fahrern erforderlich. Da die Mindestanzahl nicht erreichen werden kann, kann der Veranstalter-Auftragnehmer die Tour bis zu 40 Tagen vor Abflug stornieren. In diesem Fall wird der Kunde-Auftraggeber sofort informiert und alle von ihm geleisteten Zahlungen werden an ihn vollständig zurückerstattet. Andere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Art.6.4.2. Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (Naturkatastrophe, Streiks, Terroranschläge, Notfälle, Krankheit des Reiseleiters oder seine Beteiligung an Unfällen, Verkehrsunfälle o.ä.) storniert und gekündigt, werden die Beträge, die der Auftraggeber – Kunde bezahlt hat, vollständig zurückerstattet. Andere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Art.6.4.3. Der Veranstalter-Auftragnehmer ist berechtigt, die Reise/Tour aus den oben genannten Gründen abzusagen. In diesem Fall besteht es ein Anspruch auf Erstattung des anteiligen Reisepreises an den unbezahlten Reisetagen (abzüglich der Kosten für die Flugtickets). Andere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Art.6.4.4. Der Veranstalter-Auftragnehmer und seine hierzu bevollmächtigten Reiseleiter sind berechtigt, einen Teilnehmer von der Reise auszuschließen, wenn dieser nachhaltig stört. Hält sich der Kunde-Auftraggeber nicht an Verkehrsvorschriften oder zeigt schlechte Disziplin, gefährliches Verhalten, kann der Veranstalter-Auftragnehmer den Vertrag für ungültig erklären und der Verstoß mit dem Ausschluss von der Gruppenfahrt geendet werden. In einem solchen Fall ist das gemietete Motorrad sofort zurückgegeben. Es erfolgt keinerlei Erstattung des Tour- und Mietpreises.

Art.6.4.5. Wenn der Kunde-Auftraggeber aus irgendeinem Grund vorzeitig seine Tour beendet, so kann der Preis der Reisedienstleistungen dem Kunden nicht rückerstattet werden.

Art.6.4.6. Wenn der Kunde-Auftraggeber aus einem gültigen und akzeptablen Grund (Krankheit oder Unfall, schwere Krankheit oder Tod eines nahen Verwandten) die Tour beendet, wird der Veranstalter-Auftragnehmer alles ihm Zumutbare zu tun, um mit der Organisation für die Rücktrittsreise des Auftraggebers-Kunden zu helfen. Der Auftraggeber-Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der Dienstleistungen seitens des Veranstalters-Auftragnehmers.

Art.6.5.1. Der Auftraggeber-Kunde ist für die Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln verantwortlich. Jeder Teilnehmer fährt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko und haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftung für Schäden, die er durch einen Unfall den anderen Fahrern oder den anderen Teilnehmern im Straßenverkehr verursacht hat. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber-Kunde dem Reiseleiter folgt. Jeder Teilnehmer muss seinen Fahrstil an die Grundsätze seiner persönlichen Sicherheit anpassen.

Art.6.5.2. Der Reiseleiter gibt nur einen groben Überblick der Reiseroute und der Auftraggeber-Kunde fährt diese Route nach eigenem Ermessen und in eigener Verantwortung. Der Auftraggeber-Kunde muss seine Fahrweise den jeweiligen Bedingungen und seinen persönlichen Fahrkünste anpassen. Sollte der Auftraggeber-Kunde nicht in der Lage sein, die Reiseroute zu folgen, sollte er seine Reise unterbrechen und den Reiseleiter unverzüglich informieren.

Art.6.5.3. Der Auftraggeber-Kunde ist ausschließlich für die Aufbewahrung seines Gepäcks im Begleitwagen verantwortlich. In diesem Fall ist jegliche Verantwortung von КHL moto Travel ЕООD ausgeschlossen.

Art.6.5.4. Der Veranstalter-Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung von persönlichen Wertgegenständen, von Ausweisdokumenten und elektronischen Geräten des Auftraggebers-Kunden für die Dauer der Tour.

Art.6.5.5. Der Auftraggeber-Kunde ist für die Einhaltung der geltenden Bestimmungen und Gesetze in Bezug auf Reisepass, Visum, Gesundheitsversorgung und Autofahren in den besuchten Ländern verantwortlich.

Art.6.5.6. Tritt der Auftraggeber-Kunde in diesem Fall die Reise nicht an, weil er solche Bestimmungen nicht einhalten kann oder wenn er die Reise aus diesem Grund stornieren muss, so ist der Veranstalter-Auftragnehmer von jeglicher Haftung befreit und ist nicht verpflichtet, dem Auftraggeber-Kunde die gezahlten Beträge zu erstatten.

Art.6.5.6. Durch die Reiseanmeldung bestätigt der Auftraggeber-Kunde, dass er Inhaber eines gültigen Führerscheins ist. Er erklärt, dass er der Führerschein für die Tour verwendet und dass er über die entsprechenden Fahrfähigkeiten verfügt, damit er das Kraftfahrzeug während der gesamten Reise sicher fahren kann.

Art.6.5.7. Wenn sich nach der Reservierung und vor der Abreise herausstellt, dass der Auftraggeber-Kunde keinen gültigen Führerschein für die gesamte Dauer der Tour besitzt, wird der Veranstalter-Auftragnehmer von der weiteren Vertragserfüllung befreit. Es gelten die Rücktrittskosten gemäß Art.6.3.1.

Art.6.5.8. Wenn sich nach der Abreise herausstellt, dass der Auftraggeber-Kunde keinen gültigen Führerschein für die gesamte Dauer der Tour besitzt und dass er selbst nicht über die entsprechenden Fahrfähigkeiten verfügt, damit er das Kraftfahrzeug während der gesamten Reise sicher fahren kann, gelten die die Rücktrittskosten gemäß Art.6.4.6.

Art.7.1.1. Für die Teilnahme an dieser Tour-Reise ist eine gute Gesundheit erforderlich. Der Veranstalter-Auftragnehmer behält sich vor, Teilnehmende, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, ohne Anrecht auf Rückerstattung von der ganzen Reise oder von den separaten Etappen auszuschließen.

Art.7.1.2. Der Auftraggeber-Kunde an der Tour darf nicht tagsüber, wenn die Möglichkeit besteht, dass er das Kraftfahrzeug noch fahren muss, keinen Alkohol konsumieren oder keine Medikamente einnehmen, die seine Fahrfähigkeiten beeinträchtigen können. Dies gilt auch für Kunden, die als Passagiere an der Reise teilnehmen. Wenn der Auftraggeber-Kunde am Ende der Tagestour Alkohol, Medikamente oder andere gefährliche Substanzen konsumiert, muss er garantieren, dass der die Fahrtüchtigkeit beeinflussende Zustand am nächsten Morgen zu Beginn der Tagestour nicht mehr vorliegt. Wenn er diese Klausel nicht beachtet, gelten die Bestimmungen von Art. 6.4.6.

Art.7.1.3. Der Veranstalter-Auftragnehmer haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Überwachung und Auswahl der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Einbringung der vereinbarten Reiseleistung entsprechend der Ortsüblichkeit.

Art.7.1.4. Soweit die Haftung des Veranstalters-Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung von dem Dienstleister und dessen Dienstleistungen auf sich die gesetzlichen Bestimmungen beziehen.

Art.7.1.5. Die Haftung des Veranstalters-Auftragnehmers ist auf jeden Fall und aus welchem ​​Grund auch immer insgesamt auf den doppelten Reisepreis beschränkt, sofern der Schaden des Auftraggebers-Kunden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Veranstalter-Auftraggeber verursacht wurde und sofern der Veranstalter-Auftragnehmer für Schäden haftet, die an dem Passagier nur durch Verschulden eines Dienstleisters entstanden sind.

Art.7.1.6. Die Haftung für Verspätungen auf der Strecke ist ausgeschlossen. Darüber hinaus ist der Veranstalter-Auftragnehmer insbesondere für Verkehrsunfälle nicht verantwortlich. Bei dieser Form des Abenteuertourismus (Reisen) ist und wird jeder Teilnehmer an der Tour für seine eigenen Handlungen, für seine Fahrweise und Routenwahl und für die Beurteilung seiner eigenen Fähigkeiten verantwortlich, auch wenn er dem Reiseleiter folgt.

Art.7.1.7. Jeder Passagier erklärt sich damit einverstanden, dass die Eigentümer, Organisatoren und Vertreter des Veranstalters nicht für seine persönliche Sicherheit verantwortlich sind. Sie haften weder einzeln noch gemeinsam für Vorfälle in Verbindung mit der Durchführung der Tour oder der Teilnahme an der Tour, die zu Verletzungen, zum Tod oder zur Beschädigung des Auftraggebers-Kunden oder seines Eigentums, seiner Familie, seiner Erben oder Nachfolger führen könnten.

Art.7.1.8. Der Veranstalter-Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Reiseverlauf, Reiseroute und die Übernachtungen nach Bedarf aufgrund der Wetterbedingungen und nach Jahreszeiten zu ändern.

Art.7.1.8. Der Veranstalter-Auftragnehmer ist für schlechtes Wetter nicht verantwortlich. In diesem Fall hat der Auftraggeber-Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung des Tour- und Mietpreises.

Art.7.1.9. Die angebotenen Hotels und Unterkünfte sind länderspezifisch und haben einen guten Standard. Wenn es aus Gründen wie Wetterbedingungen oder andere Einflüsse, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters-Auftragnehmers liegen, unmöglich ist, die Hotels am Zielort zu erreichen, kann folglich nicht davon ausgegangen werden, dass der Veranstalter-Auftragnehmer Schaden angerichtet hat.  In diesem Fall  trägt  der Auftraggeber-Kunde die zusätzlichen Kosten.

Art.8.1.1. Die Teilnehmer an der vom Veranstalter-Auftragnehmer organisierten Reise / Tour, die mit ihrem eigenen Kraftfahrzeug reisen, sind für den technischen und einwandfreien Zustand ihres Motorrades, für die notwendigen Fahrzeugunterlagen und für die notwendige Kfz-Versicherung verantwortlich.

Art.8.1.2. Reisen und Fahren mit Fahrzeugen, die vom Veranstalter-Auftragnehmer zur Verfügung gestellt wurden sind außerhalb der vom Veranstalter-Auftragnehmer angegebenen Route nicht gestattet. Ebenso ist jede missbräuchliche Verwendung des Mietfahrzeugs, das vom Veranstalter-Auftragnehmer zur Verfügung gestellt wurde, untersagt. Der Auftraggeber-Kunde haftet im vollen Umfang und ohne Einschränkung für Schäden, die durch widerrechtliches Fahren außerhalb der dafür gekennzeichneten Straßen und durch die unsachgemäße Verwendung verursacht werden.

Art.8.1.3. Der Veranstalter-Auftragnehmer weist/empfehlt dem Auftraggeber-Kunden darauf hin, dass er eine Kranken- und Reiserücktrittsversicherung, sowie eine Rechtsschutz- Unfall- Diebstahl- und Haftpflichtversicherung abschließt.

Art.8.1.4. Alle Bilder, Folien und Videos, die während der Reise/Tour von Vertretern des Veranstalters-Auftragnehmers erstellt werden, sind Eigentum von KHL moto Travel EOOD und unterliegen dem Urheberrecht. KHL moto Travel EOOD hat das Recht, dieses Material für Werbezwecke zu verwenden, auch wenn der Auftraggeber-Kunde darauf zu erkennen ist und dass dadurch keine zusätzlichen Kosten für den Auftraggeber-Kunden entstehen.

Art.8.1.5. Sollte der Auftraggeber-Kunde trotz größter Sorgfalt, die der Veranstalter-Auftragnehmer für die Planung und Durchführung dieser Reisen aufwendet, dennoch einmal Grund zu reklamieren hat, soll er dies dem Veranstalter-Auftragnehmer unverzüglich mitteilen. Er kann dies zu den üblichen Geschäftszeiten bei dem Büro des Veranstalters-Auftragnehmers tun. Darüber hinaus sind die Ansprüche gegen den Veranstalter-Auftragnehmer innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung der Reise-Tour geltend zu machen. Nach diesem Termin können die Ansprüche nur dann noch geltend gemacht werden, außer wenn ein schuldhaftes Verhalten des Auftraggebers-Kunden vorliegt. Etwaige Ansprüche können nur selbst vom Auftraggeber-Kunden geltend gemacht werden, nicht aber an Dritte abgetreten werden.

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